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Apr.
Maßnahmen der Markenämter in Zeiten von COVID-19
Die allgegenwärtigen Einschränkungen und insbesondere die Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen lassen auch die Markenämter weltweit nicht unberührt. Aus diesem Grund haben auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und das World Intellectual Propty Office (WIPO) auf die Corona-Krise ragiert, allerdings in unterschiedlicher Weise:
- Das DPMA hat eine ständig aktualisierte Rubrik auf der Webseite eingerichtet. Dort werden stets die neuesten Entwicklungen im Hinblick auf Schließungen, mündliche Verhandlungen, Fristen und Verfahren wiedergegeben.
Am 30.03.2020 lassen sich die Maßnahmen wie folgt zusammenfassen:
- Das Amt bleibt in Schutzrechtsverfahren auf Grund zur Verfügung stehender elektronischer Arbeitsmittel generell handlungsfähig. Das Amt weist aber darauf hin, dass es zu Verzögerungen kommen kann. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Papierpost, sowohl hinsichtlich eingehender wie auch hinsichtlich ausgehender Post.
- Die Fristen in allen laufenden Schutzrechtsverfahren werden bis zum 04.05.2020 verlängert, bzw. wird bis zu diesem Datum nicht wegen Fristablaufs enschieden. Dies gilt, soweit es sich um solche Fristen handelt, die das DPMA gesetzt hat. Zudem wird das Amt neue Fristen mit Blick auf die Situation großzügig bestimmen
- Im Hinblick auf gesetzliche Fristen, die als solche nicht verlängerbar sind, verweist das Amt auf die Regelungen zu Wiedereinsetzung.
- Darüber hinaus wird derzeit weder in einseitigen noch in mehrseitigen Verfahren zu Anhörungen oder mündlichen Verhandlungen geladen. Bereits terminierte Anhörungen und mündliche Veranstaltungen finden bis auf Weiteres nicht Sie werden von Amts wegen aufgehoben und die Aufhebung schriftlich mitgeteilt.
- Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass die Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen verlängert die Schriftsatzfristen bis zum 15.05.2020. Die Auskunftsstellen und Recherchesäle beim Amt sind geschlossen.
- Mit Blick auf den „Alarmzustand“ und die daraus resultierende Ausgangssperre in Spanien arbeiten alle EUIPO-Mitarbeiter seit dem 16.03.2020 von zu Hause. Da das Amt vollständig digital organisiert ist, dürfte dies in d Praxis zu wenigen Einschränkungen führen. Die meisten Verfahrenshandlungen können problemlos online vorgenommen werden.
Gleichwohl sind alle Fristabläufe zwischen dem 09.03.2020 und dem 30.04.2020 verschoben auf den 01.05.2020, wie sich aus der Webseite des Amtes und einem Beschluss des Executive Directors ergibt. Da es sich beim 01.05.2020 um einen Feiertag handelt, laufen die Fristen faktisch auch dort erst zum 04.05.2020.
—>UPDATE
Am 29.04.2020 hat das EUIPO beschlossen, die Fristen ein weiteres Mal zu verlängern und zwar bis zum 18.05.2020. Der aktuelle Beschluss ist hier zu finden.
- Auch die WIPO teilt auf ihrer Webseite mit, nun verstärkt auf Remote-Arbeit zu setzen und angekündigt, dass die Onlineservices weiter normal nutzbar bleiben. Eine pauschale Verlängerung laufender Fristen scheint es (bislang) nicht zu geben. Das Amt weist indessen auf die Möglichkeiten hin, einen Fristablauf durch Vorlage entsprechender Nachweise über Verhinderung bei der Einhaltung der Frist zu entschuldigen.