Christian Tiedemann

Christian Tiedemann

Rechtsanwalt und Notar; Associated Partner


Tätigkeitsbereich

Arbeitsrecht
Geschäftsgeheimnisse
IT-Recht
Kartellrecht
Lizenz- und Vertriebsrecht
M&A
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht


Fremdsprachen

Englisch

Vita

Als Notar bietet Christian Tiedemann alle Leistungen eines Notars und versteht sich dabei stets als neutraler, serviceorientierter Dienstleister.

Christian Tiedemann hat breite anwaltliche Erfahrung im IP/IT- und Informationsrecht sowie im (Lizenz-)Vertrags- und Kartellrecht. Zahlreiche große und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Automotive und eCommerce werden von ihm beraten, in der Vertragsgestaltung betreut oder in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren vertreten.

Ein weiterer Fokus ist die Betreuung von eBusiness Lösungen hinsichtlich  wettbewerbsrechtlicher und haftungsrechtlicher Fragestellungen und die Vertragsgestaltung für IT-Dienstleister. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten hat er sich auf europa- und kartellrechtskonforme Vertragsgestaltung, insbesondere von Distributions- und Lizenzverträgen, spezialisiert. Unternehmen und Unternehmensorgane berät er auch in komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und führt Prozesse vor den Arbeitsgerichten. 2014 absolvierte Herr Tiedemann erfolgreich die Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Christian Tiedemann betreut auch mittelständische Transaktionen im M&A-Bereich und bringt hier seine besonderen Kenntnisse im IP-/ IT-, Vertrags- und Arbeitsrecht effizient ein. Namhafte Unternehmen aus den Bereichen Automotive und Finanzdienstleistungen stehen in langjährigen und besonders vertrauensvollen Mandatsbeziehungen zu Christian Tiedemann.  Christian Tiedemann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg, der Universität des Saarlandes und der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

 


Veröffentlichungen

  • Ersatz wettbewerbsrechtlicher Abmahnkosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren in: GRUR-Prax 2024, 23
  • Miturheberschaft einer Ghostwriterin an einem autobiographischen Sachbuch. in: GRUR-Prax 2023, 680
  • Bestimmung des Schutzumfangs eines Designs anhand der Farbgebung der Eintragung, in: GRUR-Prax 2023, 429
  • Anhörungspflicht vor Sperrung eines Facebook-Kontos, in: GRUR-Prax 2022, 355
  • Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten mit urheberrechtlicher Relevanz, in: GRUR-Prax 2021, 602
  • Angebot eines Rechtsdokumentengenerators beinhaltet keine Rechtsdienstleistung, in: GRUR-Prax 2020, 395
  • Verbotene Rechtsberatung durch Geltendmachung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche, in: GRUR-Prax 2020, 18
  • Online-Marketing: BGH beurteilt Entscheid zu Affiliate-Marketing differenzierter, in: www.absatzwirtschaft.de, 09.11.2009
  • Grenzen humorvoller Werbung, in: Werben und Verkaufen (W&V) 09/2009
  • Grundwissen Urheberrecht – „Urhebervertragsrecht“, Remus Hochschule, Saarbrücken 2005
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Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • International Trademark Association (INTA)
  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI)
  • MARQUES
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