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Nov.
Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet auch zur Kontrolle von Cache-Inhalten bei Google & Co.
Unternehmen, die aufgrund einer Werbung auf der eigenen Internetseite eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sind neben der Entfernung der Werbung auf dem eigenen Internetauftritt auch gehalten, beim Betreiber einer Suchmaschine auf die zeitnahe Entfernung des Eintrags aus dem Cache hinzuwirken, so das OLG Frankfurt in einem jüngst veröffentlichen Urteil. Das in Anspruch genommene Unternehmen hatte nach Abgabe der Unterlassungserklärung zwar die inkriminierten Inhalte auf der eigenen Internetseite entfernt, den Suchmaschinenbetreiber Google jedoch erst ca. zwei Wochen nach der Berichtigung der eigenen Seite aufgefordert, die alte Seite im Cache zu löschen, so dass die alte Fassung der Internetseite mit der zu unterlassenen Werbung noch mehrere Tage als Suchergebnis bei Google erschien. In dem späten Löschungsantrag bei Google liegt nach der Entscheidung des Gerichts ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Unternehmens. Diese umfasse auch die Pflicht, bei Google zeitnah auf eine Löschung hinzuwirken, wobei sich diese Verpflichtung auch auf die Entfernung aus dem Cache erstrecke. Da Google ein „Webmaster-Tool“ bereithalte, über das die Löschung im Cache gespeicherter, veralteter oder gelöschter Informationen beantragt werden könne, sei es Unternehmen möglich und zumutbar, die Entfernung der zu unterlassenden Werbung aus dem Cache zu beantragen. Unterlasse ein Unternehmen dies und erscheine die Werbung in Folge dessen weiterhin in den Suchergebnissen, hafte das Unternehmen im Rahmen der eigenen Verkehrspflicht unter dem Gesichtspunkt der Ingerenz (Urteil vom 22.08.2019 – 6 U 83/19 – Google-Snippet). Diese Maßstäbe gelten nach der weit überwiegenden Rechtsprechung jedenfalls für allseits bekannte und gängige Suchmaschinen wie Google. Für nicht-gewerblich handelnde Personen können unter Umständen andere Maßstäbe gelten (OLG Frankfurt, Urt. v. 12.2.2019, 11 U 156/17 = WRP 2019, 787 – Google Cache).
Benedikt Frank