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19
Nov

bock-legal News

bock legal feiert Geburtstag. Im Oktober dieses Jahres wurde die 1998 von Dr. Andreas Bock mit drei weiteren Partnern gegründete Sozietät 20 Jahre alt. Von Anbeginn an setzte die Kanzlei dabei auf die zwei Spezialgebiete Berufsträgerhaftung und Gewerblicher Rechtsschutz, was sich in einem immer spezialisierteren Anwaltsmarkt bis heute als richtige Strategie erwiesen hat. Heute ist die Sozietät mit über 40 Mitarbeitern eine feste Größe auf dem deutschen Anwaltsmarkt.

Die Partner der Sozietät danken allen Mandanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Freunden, die zum erfolgreichen Bestehen der Kanzlei beigetragen haben.

 

 

Jüngst erschienen das neue Juve Handbuch-Wirtschaftskanzleien 2018/2019. Wie in den zurückliegenden Jahren wurde bock legal wieder in den Kategorien Versicherungsprozesse, Marken- und Designrecht und Wettbewerbsrecht in der Liste Deutschlands bester Wirtschaftskanzleien geführt. Besonders erfreulich war diesmal, dass das IP-Team von bock legal gleich in den beiden Kategorien „Marken-und Designrecht“ und „Wettbewerbsrecht“ den Sprung von der vierten Kategorie in die zweite Kategorie schaffte. Außerdem wurde unser Seniorpartner Dr. Andreas Bock in der Liste der führenden Berater im Wettbewerbsrecht bestätigt. Der Juve-Verlag gibt jährlich ein mehrere 100 Seiten starkes Handbuch mit der Bewertung von deutschen Rechtsanwaltskanzleien heraus. Das Handbuch basiert auf intensiver, unabhängiger Recherche der Redaktion und ist damit das wichtigste und fundierteste Werk seiner Art für den deutschen Rechtsanwaltsmarkt. Die vollständigen Besprechungen finden Sie auch online unter www.juve.de.

Im Bereich „Versicherungen“ zeichnete der FOCUS in Kooperation mit statista in der Spezialausgabe Nr. 4 / 2018 bock legal als „TOP Wirtschaftskanzlei 2018“ aus.

Bereits im Sommer dieses Jahres wurde bock legal auch in dem internationalen Handbuch Legal 500 – EMEA 2018 in der Top-Kategorie für Design Law gerankt.

Wir freuen uns außerdem, dass unser Associated Partner Benedikt Frank erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Gewerblichen Rechtsschutz absolviert hat und nunmehr berechtigt ist, den Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Er veröffentlichte überdies in der GRUR-Praxis 2018, 282 eine Besprechung zum Beschluss des Bundespatentgerichts vom 05.10.2017 – 30W (pat) 23/15 zur Unwirksamkeit einer verfrüht erhobenen Einrede der Nichtbenutzung.

Die Partner Dr. Reinhard Döring und Dr. Jan D. Müller-Broich waren außerdem bei einer Veranstaltung des Arbeitskreis Recht des Industrieverbandes Garten e.V. am 11.07.2018 in Düsseldorf als Referenten eingeladen. Bei dem Treffen von Unternehmensjuristen referierten Dr. Döring zum dem aktuellen Thema „Rückrufverpflichtung aus dem Unterlassungsanspruch – Neue Rechtsprechung des BGH mit weitreichenden Auswirkungen für die Praxis“, Dr. Müller-Broich zu dem kartellrechtlichen Thema „Hochzeitsrabatte und der Missbrauch von Nachfragemacht – neuere Rechtsprechung zum Anzapfverbot“.

Bei der Bezirksgruppenveranstaltung der VVP-Bezirksgruppe Mitte referierte Dr. Jan D. Müller-Broich zuvor schon am 13.06.2018 in Kronberg zum Thema „Designschutz und technisch bedingte Merkmale: Schlägt der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz das Geschmacksmuster? – Ein Vergleich“.

Anlässlich der Zwangs- und Insolvenzverwaltertagung am 14. und 15.03.2018 hielt Dr. Alexander Weinbeer einen Vortrag mit dem Titel „Doppelte Versicherungskeule für Zwangsverwalter – Risiken bei der Absicherung verwalteter Objekte und der Versicherung der persönlichen Haftung als Zwangsverwalter“. Das Vortragsskript wird in überarbeiteter Form in Kürze in der Zeitschrift für Immobilienrecht veröffentlicht werden.