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Mai
bock-legal News
Dr. Reinhard Döring veröffentlichte zum Thema „Rückrufverpflichtung bei Unterlassungsgeboten“ einen Beitrag in den „Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte, März 2018“.
Zudem referierte Dr. Reinhard Döring am 19.04.2018 auf einer Vortragsveranstaltung der GRUR, Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. in Frankfurt zum Thema „Rückrufhandlungen als Teil der Unterlassungsverpflichtung“.
Im Januar 2018 veröffentlichten und online abrufbaren Standardkommentar zum Weinrecht, begründet von Prof. Dr. Hans-Jörg Koch, fortgeführt von Dr. Hans Eichele, kommentierten Dr. Andreas Bock zum Stichwort „Irreführungsverbot“ und Dr. Reinhard Döring zum Stichwort „Etikettierung“.
Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Norbert Tretter veröffentlichte Stefan Bank in dem im Frühjahr 2018 erschienenen „Handbuch der Beraterhaftung“, herausgegeben von Prof. Henssler/Prof. Gehrlein/Holzinger, das Kapitel zur „Berufshaftung der Wirtschaftsprüfer“, in dem eine geschlossene Darstellung möglicher Haftungsrisiken eines Wirtschaftsprüfers erfolgt.
Neues Teammitglied von bock legal ist Dr. Maximilian Reinartz. Dr. Reinartz verstärkt seit Mai 2017 das Dezernat von Dr. Andreas Bock und ist dort hauptsächlich mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes befasst. Vor seiner Zeit als Rechtsanwalt bei bock legal arbeitete Dr. Reinartz u.a. bereits bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a.M.