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OLG Frankfurt a.M. v. 18.3.2021, 6 W 17/21 zum Titelschutz – „Rezepturtipp“
Wird die Bezeichnung „Rezepturtipp“ als Beginn der Überschrift für einen Online-Beitrag benutzt, der sich an Fachkreise im pharmazeutischen Bereich wendet, wird dieser Verkehrskreis in der Bezeichnung allein einen Hinweis auf den Inhalt des Artikels sehen, da es sich um eine glatt beschreibende Sachangabe handelt, die nicht als Titel eines Werkes verstanden wird.
Volltext: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210000733