Benedikt Frank
Benedikt Frank
Partner
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Kontakt
- Tel: +49 (0) 6945 0902-50
- Fax: +49 (0) 6945 0902-11
- E-Mail: frank@bock-legal.de
Tätigkeitsbereich
Designschutz
Geschäftsgeheimnisse
Gewerblicher Rechtsschutz
Heilmittelwerberecht
IT-Recht
Lizenz- und Vertriebsrecht
Marken und andere Kennzeichen
Patente und Gebrauchsmuster
Pharma- und Medizinrecht
Produktpiraterie
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Fremdsprachen
Englisch
Vita
Benedikt Frank berät zu allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts einschließlich der technischen Schutzrechte.
Der Schwerpunkt seiner Praxis liegt in der gerichtlichen Prozessführung vor deutschen Verletzungsgerichten im Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht. Er verfügt in diesen Rechtsgebieten aus zahlreichen einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren über ausgewiesene Prozesserfahrung vor allen relevanten Land- und Oberlandesgerichten. In den genannten Bereichen vertritt er gleichermaßen Start-ups, Mittelständler und global agierende Konzerne.
Zu Benedikt Franks schwerpunktmäßigen Tätigkeiten im Bereich des Wettbewerbs- und Werberechts gehört die strategische Prüfung von Werbeauftritten und Kampagnen. Bei der Beurteilung von Werbeaktionen im Hinblick auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit profitieren seine Mandanten von seiner umfangreichen Erfahrung in der wettbewerbsrechtlichen Prozessführung, etwa zu irreführenden Angaben, vergleichender Werbung oder Marktverhaltensregelungen.
Im Markenrecht verfügt Benedikt Frank über eine besondere Expertise im Bereich des Schutzes und der Durchsetzung nicht-traditioneller Markenformen wie Farbmarken und dreidimensionalen Marken, die besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Gemeinsam mit seinen Mandanten entwickelt er individuelle Strategien zum Schutz und zur Durchsetzung solcher Marken. Dies umfasst beispielsweise auch die Beratung zu demoskopischen Verkehrsbefragungen zur Kennzeichnungskraft und Verkehrsdurchsetzung von Marken oder die Koordinierung von komplexen markenrechtlichen Rechtsstreitigkeiten mit internationalen Bezügen.
Darüber hinaus berät Benedikt Frank auch zu vertraglichen Aspekten des Gewerblichen Rechtsschutzes, zum Beispiel zur Gestaltung von Lizenz,-, Joint Venture- oder Forschungs- und Entwicklungsverträgen. Außerdem ist er regelmäßig mit der Überprüfung der Zulässigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen und der Verteidigung von AGB-Klauseln gegen Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) befasst.
Benedikt Frank ist seit dem Jahr 2012 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Seine Erfahrungen aus der Betreuung des Bereichs Gewerblicher Rechtsschutz in der Rechtsabteilung eines europaweit führenden Betreibers von Bau- und Gartenmärkten im Rahmen eines Secondments prägen sein Verständnis für wirtschaftliche Unternehmensinteressen.
„Bei Benedikt Frank wird man stets hervorragend beraten. Er analysiert Sachverhalte und Argumente in kürzester Zeit. Er kennt sich in der jeweils aktuellsten Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtsschutz bestens aus und weiß diese geschickt anzuwenden.“ (The Legal 500 Deutschland 2024)
„Benedikt Frank punktet durch Kompetenzen an der Schnittstelle des Marken- und Wettbewerbsrechts“ (The Legal 500 Deutschland 2023)
„Andreas Bock und Benedikt Frank sind ein harmonisches Team, das sehr schnell antwortet.“ (The Legal 500 Deutschland 2022)
“Andreas Bock and Benedikt Frank are proven experts in competition law.” (The Legal 500 EMEA 2021)
Veröffentlichungen
- OLG Düsseldorf, Urteil v. 01.06.2023, Az. 20 U 162/21: Berechnung des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie beim Vertrieb nachgeahmter Modeartikel durch Discounter - modische Damenjeans - Anmerkung zum Urteil, in: GRUR-RR 2024, 210 ff.
- OLG Brandenburg, Urteil v. 07.02.2023, Az. 6 U 55/22: Vermittlung von Ersatzflügen bei qualifizierten Flugstörungen gegen Abtretung der Ersatzansprüche nach Fluggastrechte-VO - Wir retten deine Reise – sofort! - Anmerkung zum Urteil, in: GRUR-RR 2023, 267 ff.
- OLG Hamburg, Beschluss v. 12.12.2022, Az. 3 W 38/22: Zulässige Angabe einer Preisermäßigung ohne weitere Erläuterungen - Entscheidungsbesprechung, in: GRUR-Prax 2023, 349
- OLG Frankfurt, Urteil v. 15.09.2022, Az. 6 U 191/21: Keine Irreführung durch Hinweis auf Möglichkeit einer pandemiebedingten Reiseumbuchung - Entscheidungsbesprechung, in: GRUR-Prax 2022, 647
- OLG München, Urteil v. 17.06.2021, Az. 29 U 22/20: Zeitraum der Umsetzung einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungsverpflichtung - Anmerkung zum Urteil, in: GRUR-RR 2022, 283, 285 ff.
- OLG Frankfurt, Beschluss v. 23.4.2020, Az. 6 W 42/20: Deutsche Gerichte international unzuständig für Unionsmarkenverletzung auf italienischsprachiger Internetseite - Entscheidungsbesprechung, in: GRUR-Prax 2020, 618
- EuG, Urteil v. 16.10.2018, Az. T-548/17: Zeichenähnlichkeit von Tierabbildungen in zusammengesetzten Zeichen - Entscheidungsbesprechung, in: GRUR-Prax 2018, 550
- BPatG, Beschluss v. 05.10.2017, Az. 30 W (pat) 23/15: Unwirksamkeit einer verfrüht erhobenen Einrede der Nichtbenutzung - Entscheidungsbesprechung, in: GRUR-Prax 2018, 282
Mitgliedschaften
- Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- International Trademark Association (INTA)