Dr. Reinhard Döring

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Vita

Dr. Reinhard Döring ist schwerpunktmäßig im gewerblichen Rechtsschutz und im Prozessrecht tätig. Er vertritt seit vielen Jahren regelmäßig einen führenden deutschen Telekommunikationsanbieter. Daneben berät und vertritt er einen der größten Baumarktbetreiber sowie mittelständische Unternehmen. In bundesweit geführten Zivilprozessen vor allen Landes- und Oberlandesgerichten kann er auf seine langjährige und umfassende Expertise aus zahlreichen einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren zurückgreifen. Seine mittelständischen Mandate umfassen alle Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts, einschließlich der technischen Schutzrechte (Patent und Gebrauchsmuster) sowie die Vertragsgestaltung. Dabei arbeitet Dr. Döring auch eng mit Patentanwälten zusammen.

Im Kanzleimonitor 2017/2018 heißt es zu Empfehlungen im Gewerblichen Rechtsschutz „Über die meisten positiven Nennungen als Einzelanwälte freuen können sich … Dr. Reinhard Döring von bock legal“.

Dr. Döring hat sich ferner auf das Heilmittelwerberecht spezialisiert und betreut in diesem Bereich Pharmaunternehmen sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich. Hierbei befasst er sich auch mit arzneimittelrechtlichen Fragestellungen.

Promoviert hat Dr. Döring bei Prof. Dr. Hans-Kurt Mees, Richter am BGH a.D., zur Frage der Störerhaftung im gewerblichen Rechtsschutz.

„Reinhard Döring verfügt über eine ausgeprägte Sachkompetenz und einen messerscharfen Verstand.“ (The LEGAL 500 Deutschland 2020)

„Oft empfohlen: Dr. Reinhard Döring („lösungsorientiert, sehr guter Prozessanwalt“, Mandant; „erfahrener Wettbewerbsrechtler, sollte man nie unterschätzen“, Wettbewerber)“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020)

Handelsblatt / Best Lawyers – Deutschlands Beste Anwälte 2022: „Dr. Reinhard Döring – Gewerblicher Rechtsschutz“

 


Veröffentlichungen

  • „Rückrufverpflichtung bei Unterlassungsgeboten“, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2018, S. 101-106
  • “Auswirkungen der “TÜV-Rechtsprechung” des BGH in der Praxis”, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2012, S. 49-54
  • “Die zivilrechtliche Inanspruchnahme des Access-Providers auf Unterlassung bei Rechtsverletzungen auf fremden Webseiten”, Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 2008, S. 1155
  • “Haftung für eine Mitwirkung an fremden Wettbewerbsverstößen, Urheberrechts-, Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster,- und Geschmacksmusterverletzungen”, Deutscher Anwaltverlag, Berlin 2008
  • “Die Haftung für eine Mitwirkung an Wettbewerbsverstößen nach der Entscheidung des BGH “Jugendgefährdende Medien bei eBay””, Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 2007, S. 1131
  • “Die aufschiebend befristet abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung nach einem Wettbewerbsverstoß, Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 2007, S. 728
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