Geschäftsgeheimnisse


Im Wirtschaftsleben kommt dem Geheimnisschutz große Bedeutung zu. Häufige Konstellation sind, dass Management oder führende Mitarbeiter ein Unternehmen verlassen, um sich einem Mitbewerber anzuschließen oder selbst ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Schnell ist der Vorwurf formuliert, dass in einem solchen Zusammenhang auch Betriebsgeheimnisse und geheimes Know-how die Seiten gewechselt haben.
bock legal verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet aus zahlreichen streitigen Auseinandersetzungen, die regelmäßig vor Gericht geführt werden, schon zu Zeiten, als das Geschäftsgeheimnis noch vornehmlich durch Vorschriften des UWG geschützt war. Seit April 2019 gilt in Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie das eigens geschaffene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), dessen Entstehung bock legal von Anfang an mitverfolgt hat und welches aktuell durch die Rechtsprechung weiter an Kontur gewinnt. Neu ist dabei auch, dass das Gesetz vom Unternehmer aktive Geheimhaltungsmaßnahmen verlangt, um in den Genuss des Schutzes zu kommen, was in der Vergangenheit nicht Voraussetzung eines Schutzes von Geschäftsgeheimnissen war. bock legal vertritt sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und berät bei der Implementierung von Geheimhaltungsmaßnahmen.
Daneben ist bock legal auch auf dem Gebiet der Ausarbeitung und Durchsetzung von allen Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen tätig, häufig englischsprachig bezeichnet als Confidential Disclosure Agreements (CDA), Confidentiality Agreements oder Non-disclosure Agreements (nda) und berät zu Fragen des Geheimnisschutzes im Arbeitsverhältnis.




Team