Arbeitnehmererfindungen


Zahlreiche Patentanmeldungen sind auf Erfindungen von Arbeitnehmern zurückzuführen. Sogenannte Diensterfindungen unterliegen in Deutschland einem speziellen Arbeitnehmererfindungsgesetz, das im Oktober 2009 einigen wesentlichen Änderungen unterzogen wurde.

In diesem Bereich kann bock legal auf umfangreiche forensische Erfahrung zurückgreifen. Wir sind sowohl für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer tätig. Unsere Beratungskompetenz erstreckt sich auf alle Fragen im Zusammenhang mit Diensterfindungen. Wir beraten bei der Bestimmung einer angemessenen Erfindervergütung, der fristgerechten Meldung und der Inanspruchnahme von Arbeitnehmererfindungen.

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Personen, übernehmen wir die Vertretung im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie vor den ordentlichen Gerichten.




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