Heilmittelwerberecht
Das Heilmittelwerbegesetz schränkt Werbung auf Basis des allgemeinen Wettbewerbsrechts für Heilmittel ein und reglementiert die Außendarstellung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika und therapeutische Verfahren in Öffentlichkeit und Fachkreisen. Im Bereich der Heilmittelwerbung sind Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig im Fluss und führen häufig zu neuen rechtlichen Fragestellungen.
bock legal ist erfahren in den strikten Vorgaben des Heilmittelwerberechts und verfügt über langjährige Beratungs- und Gerichtspraxis. Wir betreuen diverse Pharmaunternehmen sowie Hersteller von Medizinprodukten in allen Fragen der Produktwerbung.
Hier prüfen wir Anzeigen, Broschüren, Internetdarstellungen, audiovisuelle Medien und das Packaging auf mögliche wettbewerbswidrige Angaben. Dies gilt insbesondere für wissenschaftliche Aussagen, Werbungen außerhalb der Zulassung, Pflichtangaben sowie weitere Besonderheiten bei der Publikums- und Fachkreiswerbung.
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