Lizenz- und Vertriebsrecht


Wer erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen verwerten oder schnelleren Zugang zu schwierigen Märkten erreichen will, nutzt die Möglichkeit der Lizenzierung zur Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs.

Unsere Anwälte entwerfen, prüfen oder verhandeln Lizenzverträge in sämtlichen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, etwa im Bereich des Patent-, Marken- oder Urheberrechts, regelmäßig auch mit internationalem Bezug. Wir berücksichtigen dabei insbesondere kartellrechtliche Aspekte, um Kooperationen im Markt rechtskonform und gleichzeitig unternehmerisch optimal gestalten zu können.

Besondere Branchenkenntnis besitzt unser Automotive-Team, welches große und mittlere Unternehmen der Automobilindustrie ständig in allen aufkommenden Rechtsfragen anwaltlich berät.

Ob beim Nominierungsprozess als Setzteillieferant oder bei komplexen Joint-Ventures mit gemeinsamer Forschung und Entwicklung – unsere Anwälte kennen die branchenspezifischen Fallstricke und Besonderheiten und können so umsichtig und erfolgreich beraten, gerade auch bei Beteiligung marktmächtiger Geschäftspartner und OEM.

Außerdem sind wir bei der Ausarbeitung und Überprüfung einer Vielzahl anderer Verträge in nationalem und internationalem Rahmen tätig. Unser Arbeitsgebiet erstreckt sich unter anderem auf Absichtserklärungen, Herstellungsverträge, Kauf- und Lieferverträge, Vertriebsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.




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