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Mai
Die „Parfummarken“-Entscheidung des BGH
Mit der Entscheidung „Parfummarken“ hat der BGH die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Bezug auf Unionsmarkenverletzungen durch Onlineangebote aus dem EU-Ausland drastisch eingeschränkt (Urteil vom 09.11.2017 – I ZR 164/16).
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Irreführung durch Werbeaussagen trotz objektiver Richtigkeit
Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Der altbekannte Spruch gilt auch für das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.07.2017 – Az. 4 U 163/16 bzw. ließen sich so die Konsequenzen umschreiben, die sich aus der Entscheidung für die Arbeit von Marketingabteilungen und Werbetextern ergeben.
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Anlegern eines geschlossenen Fonds kann auch Anspruch auf „kleinen Schadenersatz“ zustehen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.02.2014 (Az. II ZR 17/17) entschieden, dass die Kommanditisten eines in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführten geschlossenen Fonds (im vorliegenden Fall eines Windparkfonds) im Rahmen der Prospekthaftung im weiteren Sinne statt der Rückabwicklung der Beteiligung auch an der Beteiligung festhalten und den Ersatz des vermeintlich zu […]
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Haftungsverschärfung für Geschäftsführer in Insolvenz befindlicher Gesellschaft: Analoge Anwendung von §§ 60,61 InsO im Eigenverwaltungsverfahren
Der BGH hat nunmehr die lange währenden Diskussionen um die Eigenhaftung des Schuldners im Eigenverwaltungsverfahren beendet und mit Urteil vom 26.04.2018 festgestellt, dass die vertretungsberechtigten Geschäftsleiter einer juristischen Person in der Eigenverwaltung analog nach den Vorschriften der §§ 60, 61 InsO haften (Az. IX ZR 238/17).
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BGH bestätigt und präzisiert seine Rechtsprechung zu Rückrufmaßnahmen als Be-standteil eines Unterlassungsgebotes
In inzwischen gefestigter Rechtsprechung geht der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) davon aus, dass die Unterlassungspflicht zumindest ernsthafte Rückrufbemühungen umfasst. Diese sehr praxisrelevante Rechtsprechung wird im Schrifttum ungewöhnlich stark kritisiert. In einer neuen Entscheidung hat der BGH seine Rechtsprechung bestätigt und für das einstweilige Verfügungsverfahren präzisiert (Beschl. v. 11.10.2017, Az. I ZB 96/16 – Produkte […]
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Weiter Handlungs- und Beurteilungsspielraum des Insolvenzverwalters bei der Frage, ob die Anzeige einer (drohenden) Masseunzulänglichkeit veranlasst ist
Mit Urteil vom 20.07.2017 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass Insolvenzverwalter für Kosten von Aktiv- und Passivprozessen der Insolvenzmasse nur in Ausnahmefällen nach § 826 BGB persönlich haften. Dem vom OLG München als Berufungsgericht vertretenen Standpunkt, die Voraussetzungen des § 826 BGB seien mit Rücksicht auf unzutreffende Masseunzulänglichkeitsanzeigen anzunehmen, erteilte der BGH ausdrücklich […]
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Überwachung von Arbeitnehmern durch Detektiv
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer jüngeren Entscheidung im Juni 2017 die Möglichkeiten des Arbeitgebers gestärkt, Arbeitnehmer mit Hilfe einer Detektei zu überwachen, sofern eine Erkrankung nur vorgetäuscht wird und hierauf eine Kündigung zu stützen (BAG, Urteil vom 29.6.2017 – 2 AZR 597/16=NJW 2017, 2853).
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Vertragliche Unterlassungsverpflichtung kann Verpflichtung zum Rückruf von Produkten umfassen
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass der vertragliche Unterlassungsschuldner, der sich verpflichtet es zu unterlassen, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder mit bestimmten Angaben zu bewerben, grundsätzlich verpflichtet ist, durch einen Rückruf der so gekennzeichneten oder beworbenen Produkte dafür zu sorgen, dass bereits ausgelieferte Produkte […]
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Pflichtwidrige Zahlungen nach Insolvenzreife: Arbeits- und andere Dienstleistungen sind kein Ausgleich der Masseschmälerung
In Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH hat der BGH in einem Urteil vom 04.07.2017 nunmehr klarstellend geklärt, dass Arbeits- und sonstige Dienstleistungen nicht geeignet sind, masseschmälernde Zahlungen auszugleichen (II ZR 319/15).
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Notarhaftung – Keine subsidiäre Haftung des Notars bei Vergleich
Das Kammergericht Berlin hat kürzlich entschieden, dass ein Notarhaftungsanspruch wegen schuldhafter Versäumung einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO in der Regel ausgeschlossen ist, wenn der Geschädigte in einem mit einem anderen Schädiger abgeschlossenen Vergleich auf Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise verzichtet hat, obwohl ihm die weitere Rechtsverfolgung gegenüber dem anderen Schädiger […]
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